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Website Thomas Abel

Geschichte des Saarlandes von 1948 bis 1960 

 Ablösung der Militärregierung durch ein Hochkommissariat für das Saarland

 

 

1. Januar 1948   

Die Verfassung schrieb in der Präambel den wirtschaftlichen Anschluss an Frankreich und die Trennung von Deutschland fest. 

Die französische Nachkriegspolitik hat der saarländischen Bevölkerung hier kaum Wahlmöglichkeiten gelassen. Dennoch wurde der saarländische Sonderweg offensichtlich von einer breiten Mehrheit gut geheißen. Sowohl negative Erfahrungen mit preußischer Herrschaft und dem »Reich« als auch die Hoffnungen auf eine schnelle Verbesserung der wirtschaftlichen Lage bestimmten diese Entscheidung. 

Bei den führenden Vertretern der Christlichen Volkspartei und der Sozialdemokratischen Partei kam die Erfahrung der Emigration hinzu. 

Das Verhältnis zu Frankreich wurde 1950 und 1953 durch eine Reihe von Konventionen detailliert geregelt.

         

Saarstatut und Volksabstimmung 1955   

Daheim in Europa? 

Die Saarfrage störte seit 1950 die westeuropäische und atlantische Integration, denn sie verhinderte eine deutsch-französische Verständigung. Eine Lösung schien in der Europaisierung des Saarlandes zu liegen - ein Vorschlag des französischen Außenministers Schumann aus dem Jahr 1952. 

Nach dem Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft stellte Frankreich Bedingungen: Erst sollte die Saarfrage gelöst sein. Dann könne Frankreich der Beendigung des Besatzungsregimes und dem Beitritt der Bundesrepublik zum Brüsseler Paktsystem zustimmen. 

Eine Einigung kam am 23.10.1954 zustande. Die Saar sollte im Rahmen der Westeuropäischen Union bis zu einem Friedensvertrag einen europäischen Status erhalten - überwacht von einem Kommissar der WEU. Die Bevölkerung sollte in einer Volksabstimmung zu diesem »Saarstatut« Stellung nehmen. 

Im Saarland hatte sich bereits seit 1950 eine Opposition gegen die enge wirtschaftliche Bindung an Frankreich und gegen die »Entnationalisierung« der Bevölkerung gebildet. Politisch wurde sie vor allem von folgenden Parteien getragen.

  • Demokratische Partei Saar (DPS)
  • Christlich Demokratische Union (CDU)
  • Deutsche Sozialdemokratische Partei (DSP) 

Erst drei Monate vor der Volksabstimmung konnten sich diese Parteien legal betätigen. Sie sagten »Nein« zum Saarstatut und schlossen sich zum »Deutschen-Heimatbund« zusammen. Auf der Seite der »Ja«-Sager standen die

  • Christliche Volkspartei (CVP) und die
  • Sozialdemokratische Partei Saar (SPS) 

Die Kommunistische Partei, Landesverband Saar, lehnte die gesamten Pariser Verträge und somit auch das Saarstatut ab. 

Der Abstimmungskampf verlief sehr leidenschaftlich. Es kam zu nationalistischen Überspitzungen - vor allem von Seiten der DPS. Bei der von der WEU-Kommission überwachten Abstimmung vom 23.10.1955 entschieden sich 67,7% gegen das Saarstatut.

Unter dem Eindruck der Niederlage trat die Regierung Hoffmann (CVP) zurück. Am 29.10.1955 übernahm ein Übergangskabinett unter Heinrich Welsch (parteilos) die Regierungsgeschäfte. Bei den Landtagswahlen vom 18.12.1955 erhielten die »Heimatbundparteien« die Mehrheit.

               

Die Rückgliederung 1957 und 1959    

Das Saarland wird Bundesland  

Für den Fall der Ablehnung des Saarstatuts enthielt der Deutsch-Französische Vertrag von 1954 keine Regelungen. 

Die demokratischen Parteien des Saarlandes drängten auf die politische und wirtschaftliche Eingliederung in die Bundesrepublik. Frankreich akzeptierte dies als politische Konsequenz der Abstimmung, versuchte aber wirtschaftliche Garantien und Kompensationen zu erreichen. Im Frühjahr 1956 begannen schwierige Verhandlungen, die mit dem Luxemburger Vertrag vom 27.10.1956 abgeschlossen wurden. 

Frankreich stimmte der Rückgliederung des Saarlandes zum 01.01.1957 zu - gegen wirtschaftliche Zugeständnisse (Schiffbarmachung der Mosel, Verpachtung von Warndtkohle). Die Währungs- und Wirtschaftsunion mit Frankreich sollte noch bis spätestens Ende 1959 bestehen bleiben.   

Dabei gab es zwei Sonderregelungen:

  • für die Einfuhr aus der Bundesrepublik (bis 1959)
  • für den Warenverkehr nach Frankreich (nach 1959) 

Der saarländische Landtag erklärte am 14.12.1956 den vom Grundgesetz geforderten förmlichen Beitritt zu dessen Geltungsbereich. Die DPS enthielt sich der Stimme, weil ihrer Ansicht nach die wirtschaftlichen und sozialen Probleme der Eingliederung noch nicht befriedigend geklärt waren. 

Die Zeit bis zur wirtschaftlichen Rückgliederung war beherrscht von der Sorge um die Wahrung des sozialen Besitzstandes und von Problemen mit der Umorientierung auf den deutschen Markt. Die Saarwirtschaft war zunächst kaum wettbewerbsfähig. Der Bund musste ihr erhebliche finanzielle Unterstützung gewähren. 
 
Der wirtschaftliche Anschluss erfolgte am »Tag X«, dem 06.07.1959

Die durch den Abstimmungskampf aufgebrochenen parteipolitischen Gegensätze wurden nur langsam abgebaut.

  • Die SPS ging bereits im Frühjahr 1956 in der SPD auf.
  • Die Vereinigung von CVP und CDU erfolgte 1959 nur teilweise.
  • Die DPS assoziierte sich mit der FDP, behielt aber noch eine Zeit lang ihre organisatorische Unabhängigkeit. 

Die volle Integration des Saarlandes in das politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Gefüge der Bundesrepublik, einschließlich einer umfassenden Rechtsbereinigung, erforderte rund zwei Jahrzehnte.

              

Von den Pariser Verträgen zur Rückgliederung (1955-1959)     

Nach dem Scheitern der EVG rückte eine Lösung der »Saar-Frage« erst im Herbst 1954 in greifbare Nähe. Sie wurde möglich, weil mit den »Pariser Verträgen« die Souveränität der Bundesrepublik auf den Weg gebracht wurde.

Gleichzeitig handelten Bundeskanzler Adenauer und der französische Ministerpräsident Pierre Mendès France das so genannte »Saarstatut« aus, das eine Europäisierung des teil-autonomen Saarstaates vorsah.

Bei innenpolitischer Souveränität sollte das Saarland außenpolitisch durch einen Europäischen Kommissar vertreten und militärisch in die neu entstandene Westeuropäische Union integriert werden.

Nachdem die Parlamente in Paris und Bonn dem Vertragswerk zugestimmt hatten, musste abschließend noch die saarländische Bevölkerung ihr Plazet zu diesem ersten europäischen Verfassungswerk auf »nationaler« Ebene geben. 

Der Kampf für oder gegen das europäische Saarstatut wurde zu einer der härtesten politischen Auseinandersetzung in der Geschichte des Landes.

Am 23. Juli 1955 begann mit der Zulassung der bis dahin verbotenen pro-deutschen Opposition eine denkwürdige Abstimmungsschlacht, die die Protagonisten des »Ja« und des »Nein« unversöhnlich aufeinander prallen ließ.

Die Auseinandersetzung wurde auch deshalb mit großer Leidenschaft geführt, weil auf beiden Seiten viele der Akteure standen, die bereits 1935 bei der ersten Saarabstimmung unerbittlich für oder gegen die Rückkehr zu Hitler-Deutschland gefochten hatten.

Unter dem Motto »Der Dicke muss weg« wurde der Abstimmungskampf außerdem zu einer Abrechnung mit der Regierung Johannes Hoffmann, der man die jahrelange Unterdrückung demokratischer Freiheiten vorwarf. 

Am 23. Oktober 1955 votierten die Saarländer mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gegen das Statut und beendeten mit dieser Absage an die Europäisierung auch das Experiment des Saarstaates. 

Noch in der Wahlnacht trat Ministerpräsident Hoffmann zurück und machte den Weg frei für eine Regierung, die von den politischen Kräften des pro-deutschen »Heimatbundes« getragen wurde. Diese neue Mehrheit aus CDU, DPS und SPD wurde in den Landtagswahlen vom Dezember 1956 bestätigt. 

Die Ablehnung des Saarstatuts führte nicht zu neuen Konflikten zwischen Frankreich und Deutschland. Das lag nicht zuletzt am Entgegenkommen Frankreichs, das trotz des Scheiterns der von ihm anvisierten Lösung unmittelbar Verhandlungsbereitschaft über eine Rückgliederung der Saar nach Deutschland signalisierte. 

Ein Jahr nach dem Referendum wurde diese kleine Wiedervereinigung in den Luxemburger Verträgen vom 27. Oktober 1956 völkerrechtlich fixiert. 

Gut zwei Monate später wurde die Beitrittserklärung des Saarländischen Landtages realisiert:

  • Das Saarland wurde am 1. Januar 1957 zum elften Land der Bundesrepublik Deutschland. 
  • Ihre Vollendung fand die Wiedervereinigung aber erst am 6. Juli 1959. 

Als um null Uhr die Zollschranken gefallen waren, gehörte das Saarland auch wirtschaftlich wieder zu Deutschland. Der Franc, welcher 12 Jahre lang gesetzliches Zahlungsmittel an der Saar gewesen war, wurde im Verhältnis 100 SF (Saar-Franken) = 0,85 DM eingetauscht.


Quelle: saarland.de